Stand: September 2026

Gebäudeeigentümer, die eine energetische Sanierung ihrer Immobilie planen, können Fördermittel im Rahmen der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) in Anspruch nehmen. Das Programm fördert Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, darunter unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Modernisierung von Heizungsanlagen.

Die Förderung im Rahmen der BEG EM wird über das BAFA und die KfW umgesetzt, wobei beide Institutionen für unterschiedliche Arten von Maßnahmen zuständig sind. Das BAFA ist unter anderem für die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Dazu gehören der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Dämmung der Fassade. Die KfW ist dagegen unter anderem für die Förderung im Zusammenhang mit der Modernisierung von Heizungsanlagen zuständig.

Im Rahmen des Programms können somit Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern und Türen, die Dämmung des Gebäudes oder die Modernisierung der Heizungsanlage gefördert werden. In diesem Artikel konzentrieren wir uns vor allem auf die Förderbedingungen für den Austausch von Fenstern und Türen.

Was ist das BAFA?

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Zusammenhang mit der Rolle des BAFA bei Förderprogrammen für die Energieeffizienz von Gebäuden

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine Bundesbehörde, die Aufgaben des Bundes in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft wahrnimmt, unter anderem in den Bereichen Energie und Außenwirtschaft.

Ein wichtiger Tätigkeitsbereich des BAFA sind Energieeffizienz und Energieeinsparung. Die Behörde ist unter anderem für die Abwicklung ausgewählter Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zuständig.

Im Rahmen der BEG EM ist das BAFA unter anderem für die Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle zuständig. Dazu gehören beispielsweise der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes des Gebäudes. Der Antrag auf einen Zuschuss für derartige Maßnahmen wird beim BAFA gestellt.

Was ist die KfW?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine staatliche Förderbank. Sie ist keine gewöhnliche Geschäftsbank – ihre Aufgabe besteht darin, Investitionen zu fördern, die unter anderem für die Wirtschaft, den Umweltschutz, die Energieeffizienz und den Wohnungsbau von Bedeutung sind.

Die KfW ist einer der Träger der Förderung im Rahmen der BEG. Während das BAFA im Rahmen der BEG EM unter anderem Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle abwickelt, bietet die KfW vor allem zinsgünstige Kredite sowie ausgewählte Zuschüsse an, beispielsweise für die umfassende energetische Sanierung von Gebäuden, den Austausch von Heizungsanlagen oder die ergänzende Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen.

Derzeit bietet die KfW verschiedene Förderprogramme an. Für Investoren, die eine energetische Sanierung eines Gebäudes planen, können insbesondere folgende Programme relevant sein:

• KfW 261 - Wohngebäude - Kredit - das Programm ist unter anderem für die umfassende energetische Sanierung eines Hauses oder einer Wohnung auf einen bestimmten Effizienzhaus-Standard vorgesehen. Die Finanzierung kann beispielsweise die Dämmung des Gebäudes, den Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage umfassen. Je nach erreichtem energetischen Standard kann außerdem ein Tilgungszuschuss gewährt werden, wodurch ein Teil des Kreditbetrags nicht zurückgezahlt werden muss.

• KfW 358/359 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude - ein Ergänzungskredit zur Finanzierung einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss im Rahmen der BEG EM durch die KfW oder das BAFA bewilligt wurde. Er kann somit beispielsweise eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit beim Austausch von Fenstern darstellen, für den zuvor ein BAFA-Zuschuss bewilligt wurde.

Logo der deutschen Förderbank KfW, die unter anderem Finanzierungs- und Förderprogramme für Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anbietet

Was ist die BEG?

Die Abkürzung BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bezeichnet das bundesweite Fördersystem für energieeffiziente Gebäude. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern, den Energieverbrauch zu senken und die damit verbundenen Emissionen zu reduzieren.

Die Förderung umfasst unter anderem Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie den Austausch von Fenstern und Türen oder Dämmmaßnahmen, sowie ausgewählte Maßnahmen an der Anlagentechnik und an Heizungsanlagen. Fördermittel können sowohl für die Sanierung von Wohngebäuden als auch von Nichtwohngebäuden in Anspruch genommen werden. 

Im Bereich der Sanierung sind insbesondere BEG EM, BEG WG und BEG NWG relevant:

• BEG EM - Einzelmaßnahmen - umfasst vor allem einzelne Sanierungsmaßnahmen. Sie richtet sich an Investoren, die keine umfassende energetische Sanierung des gesamten Gebäudes planen, sondern bestimmte Maßnahmen durchführen möchten, beispielsweise Fenster oder Türen austauschen, die Fassade dämmen oder die Anlagentechnik modernisieren.

BEG WG - Wohngebäude - umfasst die umfassende Sanierung von Wohngebäuden mit dem Ziel, einen bestimmten Effizienzhaus-Standard zu erreichen. Dieser Förderbereich wird unter anderem über das KfW-Programm 261 umgesetzt. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt der maximale Kreditbetrag in diesem Programm bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.

 BEG NWG - Nichtwohngebäude - ist das Pendant zur BEG WG für Nichtwohngebäude. Die Förderung betrifft die umfassende energetische Verbesserung von Gebäuden wie Bürogebäuden, Hallen, Dienstleistungsgebäuden oder anderen gewerblich genutzten Immobilien. Im Rahmen des Programms KfW 263 kann die Sanierung eines Gebäudes auf einen bestimmten Effizienzgebäude-Standard finanziert werden.

Hinweis: Für Anträge nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden neuen Regelungen können Förderungen aus BEG EM und BEG WG/NWG nicht beliebig miteinander kombiniert werden. Grundsätzlich gilt nach Abschluss eines geförderten Vorhabens eine Frist von drei Jahren, bevor eine Förderung im jeweils anderen Fördersystem beantragt werden kann. Einzelheiten zu Ausnahmen und Übergangsregelungen enthält das FAQ des BMWE.

Was ist ein iSFP?

Der iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) ist ein individueller Plan für die energetische Sanierung eines Gebäudes, der von einem qualifizierten Energieberater erstellt wird. Das Dokument zeigt auf, welche Maßnahmen am Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten, um die Energieeffizienz schrittweise zu verbessern.

Die Erstellung eines iSFP kann für Investoren, die eine energetische Sanierung planen, von Vorteil sein. Im Rahmen der BEG EM kann bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen der iSFP-Bonus in Anspruch genommen werden, der die Förderung um 5 Prozentpunkte erhöhen kann. Damit ein iSFP zu diesem Bonus berechtigt, muss er nach den geltenden Vorgaben und im Rahmen des staatlich geförderten Programms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) erstellt worden sein. Seit dem 21. Juli 2026 wird der Bonus jedoch erst ab Erreichen eines bestimmten Mindestvolumens der förderfähigen Kosten gewährt und nur auf den Teil der förderfähigen Kosten angewendet, der diesen Schwellenwert überschreitet. Bei einem Einfamilienhaus beträgt das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen 30.000 Euro. Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten erhöht sich dieser Schwellenwert entsprechend.

Das Vorliegen eines iSFP ermöglicht zugleich eine Erhöhung der maximalen förderfähigen Kosten für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise den Austausch von Fenstern und Türen oder die Dämmung des Gebäudes. Für die erste Wohneinheit erhöht sich der Höchstbetrag von 30.000 auf 60.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern gelten folgende Höchstbeträge:

Anzahl der WohneinheitenOhne iSFPMit iSFP
130.000 €60.000 €
2–6jeweils 15.000 €jeweils 30.000 €
Ab der 7. Wohneinheitjeweils 8.000 €jeweils 15.000 €

Was ist das GModG?

Das GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz) ist ein deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und deren Modernisierung festlegt. Bis zum 28. Juli 2026 trug es die Bezeichnung GEG (Gebäudeenergiegesetz). Das Gesetz regelt unter anderem die energetischen Anforderungen bei der Modernisierung bestehender Gebäude sowie die Werte, die einzelne Bauteile bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen einhalten müssen.

Gemäß den Anforderungen der Anlage 7 zum GModG darf beim Austausch eines Standardfensters oder einer üblichen Fenstertür, die einen beheizten Raum gegen die Außenluft abgrenzt, der Uw-Wert höchstens 1,3 W/(m²·K) betragen. Für Balkon- und Terrassentüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus beträgt der maximale Uw-Wert 1,6 W/(m²·K). Der Uw-Wert beschreibt den Wärmedurchgangskoeffizienten der gesamten Konstruktion - je niedriger dieser Wert ist, desto besser sind ihre Wärmedämmeigenschaften. Bei Außentüren beträgt der maximale U-Wert dagegen 1,8 W/(m²·K). Betreffen die Arbeiten jedoch nicht mehr als 10 % der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe des Gebäudes, zu der nach dem GModG unter anderem Fenster, Fenstertüren und Außentüren gehören, finden die Anforderungen der Anlage 7 zum GModG keine Anwendung.

Wichtig ist jedoch, dass das GModG nicht Bestandteil der BEG-Förderung ist. Es handelt sich um ein Gesetz, das unter anderem die energetischen Mindestanforderungen festlegt, die bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen eingehalten werden müssen. Die BEG ist dagegen ein Fördersystem zur finanziellen Unterstützung von Investitionen, die die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern.

Wofür kann ich eine Förderung erhalten?

Immobilieneigentümer, die eine energetische Modernisierung ihres Gebäudes planen, können im Rahmen der zuvor beschriebenen Programme Fördermittel beantragen. Die BEG EM umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen zur Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude.

Zu den wichtigsten förderfähigen Maßnahmen gehören:

• Dämmung des Gebäudes - gefördert werden können unter anderem die Dämmung von Außenwänden, Dächern, Geschossdecken sowie weiteren Bestandteilen der Gebäudehülle.

• Fenster und Türen - Fördermittel können für den Austausch von Fenstern, Außentüren und weiteren entsprechenden Bauteilen eingesetzt werden, sofern diese die im Förderprogramm festgelegten technischen Anforderungen erfüllen.

• Anlagentechnik des Gebäudes - förderfähig können unter anderem der Einbau oder die Modernisierung von Lüftungsanlagen sowie Lösungen zur Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs sein.

• Heizungsoptimierung - gefördert werden können unter anderem Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, der Austausch von Pumpen, die Dämmung von Rohrleitungen sowie die Modernisierung der Heizungssteuerung und -regelung.

• Austausch der Heizungsanlage - für private Eigentümer von Wohngebäuden steht unter anderem das Programm KfW 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude zur Verfügung. Das Programm ermöglicht einen Zuschuss für den Einbau einer effizienten Heizungsanlage oder für den Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz. Förderfähig können unter anderem bestimmte Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien sein, darunter Wärmepumpen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Eine Förderung im Rahmen der BEG EM kann von verschiedenen Gruppen von Antragstellern beantragt werden, die energetische Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Wohn- oder Nichtwohngebäuden durchführen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das jeweilige Gebäude und die geplanten Maßnahmen die Anforderungen des Förderprogramms erfüllen.

Zu den möglichen Antragstellern gehören unter anderem:

Private Immobilieneigentümer,

Mieter - bei bestimmten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise beim Austausch von Fenstern,

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),

Unternehmen und Selbstständige,

Gemeinnützige Organisationen,

Weitere juristische Personen sowie sonstige nach den Förderbedingungen antragsberechtigte Akteure.

Der Umfang der verfügbaren Förderung kann je nach Antragsteller, Gebäudeart und geplanter Maßnahme unterschiedlich ausfallen. Daher sollten vor der Antragstellung die konkreten Voraussetzungen für die jeweilige Maßnahme im Rahmen der BEG EM geprüft werden.

Wie stelle ich einen Antrag beim BAFA?

Um einen BAFA-Zuschuss für den Austausch von Fenstern oder Türen zu erhalten, müssen Sie ein bestimmtes Verfahren durchlaufen. Die richtige Reihenfolge der einzelnen Schritte ist dabei sehr wichtig, da Fehler vor der Antragstellung die Bewilligung der Förderung erschweren oder sogar verhindern können.

Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten (EEE) - beim geförderten Austausch von Fenstern und Türen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Der Experte erstellt die TPB (Technische Projektbeschreibung), also die technische Beschreibung des geplanten Vorhabens, und stellt Ihnen die TPB-ID zur Verfügung, die für die Antragstellung beim BAFA benötigt wird. Derselbe Experte kann auch einen iSFP erstellen, sofern er über die entsprechenden Qualifikationen verfügt.

Holen Sie ein Angebot für den Austausch von Fenstern oder Türen ein - vor der Antragstellung sollten Sie ein detailliertes Angebot für die geplanten Arbeiten einholen. Auf dieser Grundlage werden die voraussichtlichen Kosten des Vorhabens ermittelt, die anschließend im Antrag angegeben werden.

Schließen Sie einen entsprechend ausgestalteten Vertrag mit dem ausführenden Unternehmen ab - bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage sowie den voraussichtlichen Umsetzungszeitraum des Vorhabens enthalten. Dieser Zeitraum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.

Frau mit Laptop beim Ausfüllen eines Online-Formulars für einen Förderantrag

Bildquelle: www.kfw.de

Stellen Sie den Antrag online beim BAFA - der Antrag wird elektronisch über das BAFA-Antragsformular eingereicht. Dabei müssen unter anderem Angaben zum Antragsteller und zum Gebäude, der Umfang der geplanten Arbeiten, die voraussichtlichen Kosten sowie die vom Energieeffizienz-Experten erhaltene TPB-ID angegeben werden.

Warten Sie auf die Entscheidung des BAFA - nach Einreichung des vollständigen Antrags prüft das BAFA das Vorhaben. Wird die Förderung bewilligt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Mit der Umsetzung des Vorhabens kann bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Dies erfolgt jedoch auf eigenes Risiko und bietet keine Garantie dafür, dass die Förderung bewilligt wird.

 Setzen Sie das geplante Vorhaben um - nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie Rechnungen, Zahlungsnachweise und weitere Unterlagen aufbewahren, die für die spätere Abrechnung erforderlich sind. Der derzeitige Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate und kann grundsätzlich nicht verlängert werden.

 Lassen Sie die technische Durchführung der Maßnahme bestätigen - nach Abschluss des Vorhabens erstellt der Energieeffizienz-Experte den entsprechenden technischen Nachweis, der die ordnungsgemäße Durchführung gemäß den Anforderungen des Förderprogramms bestätigt.

 Reichen Sie den Verwendungsnachweis ein - nach Abschluss der Arbeiten erstellt der EEE den Technischen Projektnachweis (TPN). Anschließend reichen Sie den Verwendungsnachweis mit der TPN-ID und den erforderlichen Kostenunterlagen online ein. Die Rechnungen müssen den Anforderungen des Förderprogramms entsprechen. Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wird diese endgültige Frist überschritten, entfällt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.

 Warten Sie auf die Auszahlung des Zuschusses - nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen legt das BAFA die endgültige Höhe der Förderung fest und zahlt anschließend den entsprechenden Zuschuss aus.

Wie stelle ich einen Antrag bei der KfW?

Das Antragsverfahren bei der KfW unterscheidet sich von der Beantragung der vom BAFA abgewickelten Zuschüsse. Im Rahmen des Programms KfW 261 - Wohngebäude - Kredit können Sie einen zinsgünstigen Kredit für die umfassende energetische Sanierung eines Wohngebäudes auf einen bestimmten Effizienzhaus-Standard erhalten. Das Programm sieht außerdem einen Tilgungszuschuss vor, durch den ein Teil des Kreditbetrags nicht zurückgezahlt werden muss.

 Beauftragen Sie einen Energieeffizienz-Experten - die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich. Der Experte unterstützt Sie bei der Planung der Sanierung, damit das Gebäude den erforderlichen Effizienzhaus-Standard erreicht, und erstellt anschließend die BzA (Bestätigung zum Antrag), die für die Beantragung der Finanzierung benötigt wird. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sein.

 Wählen Sie einen Finanzierungspartner und beantragen Sie den Kredit - den Antrag für KfW 261 stellen Sie nicht direkt bei der KfW. Sie wenden sich an eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner und legen dort die zuvor erstellte BzA vor. Der Finanzierungspartner reicht den Antrag anschließend bei der KfW ein.

 Beachten Sie die richtige Reihenfolge vor Beginn des Vorhabens - der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Wenn Sie bereits vor der Antragstellung einen Vertrag mit einem ausführenden Unternehmen abschließen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Möglichkeit ist eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag, die an die Förderzusage geknüpft ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, vorab mit dem Finanzierungspartner ein dokumentiertes Beratungsgespräch zur BEG-Förderung zu führen.

 Erhalten Sie die Förderzusage und beginnen Sie mit der Sanierung - nach Erhalt der positiven Förderzusage können Sie mit den Arbeiten beginnen, Verträge mit ausführenden Unternehmen abschließen oder bereits entsprechend ausgestaltete Verträge fortführen. Die KfW empfiehlt grundsätzlich, mit dem Vorhaben erst nach Erhalt der Förderzusage zu beginnen.

 Lassen Sie nach Abschluss des Vorhabens die BnD erstellen - nach Durchführung der Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte die BnD (Bestätigung nach Durchführung). Sie bestätigt die ordnungsgemäße Umsetzung des Vorhabens und das Erreichen der erforderlichen energetischen Werte. Die BnD wird dem Finanzierungspartner vorgelegt.

 Rechnen Sie das Vorhaben ab und erhalten Sie den Tilgungszuschuss - nach erfolgreicher Prüfung der BnD wird der zustehende Tilgungszuschuss dem Kredit gutgeschrieben. Das bedeutet, dass der entsprechende Teil des Kreditbetrags nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt unter anderem vom erreichten Effizienzhaus-Standard sowie von möglichen zusätzlichen Klassen und Boni des Programms ab.

Wie hoch ist die Förderung für den Austausch von Fenstern und Türen?

Die Grundförderung im Rahmen der BEG EM für den Austausch von Fenstern und Türen beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Liegt ein iSFP vor, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten in Anspruch genommen werden. Nach den seit dem 21. Juli 2026 geltenden Regelungen wird dieser Bonus jedoch ausschließlich auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen überschreitet. Bei einem Einfamilienhaus beträgt dieser Schwellenwert 30.000 €.

Baufachmann mit Schutzhelm und Warnweste bei der Kontrolle von energetischen Sanierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Förderung für den Austausch von Fenstern und Türen

Bildquelle: www.bafa.de

Betragen die förderfähigen Kosten für den Austausch von Fenstern und Türen beispielsweise 30.000 €, ergibt sich folgende Grundförderung:

30.000 € × 15 % = 4.500 €

Betragen die förderfähigen Kosten dagegen 60.000 €, liegt ein iSFP vor und sind die weiteren Voraussetzungen für den Bonus erfüllt, ergibt sich folgende Berechnung:

60.000 € × 15 % = 9.000 €

30.000 € × 5 % = 1.500 € iSFP-Bonus

Insgesamt: 10.500 € Zuschuss.

Das bedeutet, dass in diesem Beispiel die ersten 30.000 € der förderfähigen Kosten mit der Grundförderung von 15 % berücksichtigt werden. Auf die weiteren 30.000 € wird zusätzlich der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt. Das offizielle Beispiel des BMWE ergibt in diesem Fall eine effektive Förderquote von insgesamt 17,5 % der förderfähigen Kosten.

Zu beachten ist, dass der Zuschuss nicht auf einen beliebig hohen Investitionsbetrag berechnet wird. Es gelten Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten. Außerdem müssen die ausgetauschten Fenster und Türen sowie die Durchführung der Maßnahme die technischen und formalen Anforderungen der BEG EM erfüllen. Für Standardfenster gehört dazu grundsätzlich ein Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K). Diesen Wert erreichen in der Regel Fenster mit Dreifachverglasung.

Kann ein BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Kredit kombiniert werden?

Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 kann die Finanzierung einer Einzelmaßnahme ergänzen, für die die KfW oder das BAFA bereits einen Zuschuss im Rahmen der BEG EM bewilligt hat, sofern der Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde und der Bewilligungsbescheid beziehungsweise die Zuschusszusage nicht älter als zwölf Monate ist. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Die Produkte 358 und 359 sind nicht identisch. Der KfW-Ergänzungskredit 358 „Plus“ richtet sich an private Eigentümer, die die geförderte Wohneinheit beziehungsweise das geförderte Wohngebäude selbst nutzen und deren Haushaltsjahreseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Er bietet einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der KfW-Ergänzungskredit 359 steht einem breiteren Kreis von Antragstellern zur Verfügung, darunter unter anderem natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und weitere von der KfW genannte Antragsteller.

Wurde mit dem Ergänzungskredit der erwartete Zuschuss vorfinanziert, muss nach Auszahlung des Zuschusses über den Finanzierungspartner eine entsprechende Teilrückzahlung des Kredits vorgenommen werden. Diese muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Auszahlung des Zuschusses erfolgen.

BAFA, KfW, BEG und die wichtigsten Förderprogramme im Vergleich

BezeichnungWas ist das?Welche Aufgaben erfüllt es?Welche Voraussetzungen gelten?Welche Anforderungen gelten für Fenster und Türen?Vorteil
BAFABundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleWickelt einen Teil der Zuschüsse im Rahmen der BEG ab, unter anderem für Maßnahmen an der GebäudehülleEinhaltung der technischen Anforderungen der BEG EM sowie ordnungsgemäße Durchführung des FörderverfahrensFenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
Außentüren: Ud ≤ 1,3 W/(m²K)
Zuschuss zu den förderfähigen Kosten
KfWStaatliche FörderbankBietet verschiedene Förderprogramme für energetische SanierungenDie Anforderungen hängen vom jeweiligen KfW-Produkt abAbhängig vom jeweiligen Programm und von der Art der MaßnahmeZinsgünstige Kredite, Zuschüsse sowie Tilgungszuschüsse
GModGGesetz mit energetischen Anforderungen an GebäudeLegt energetische Mindestanforderungen festEinhaltung der gesetzlichen MindestanforderungenFenster und Fenstertüren: Uw ≤ 1,3 W/(m²K)
Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus: Uw ≤ 1,6 W/(m²K)
Außentüren: U ≤ 1,8 W/(m²K)
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
BEGBundesweites Fördersystem für energieeffiziente GebäudeBildet den Rahmen für verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich der energetischen SanierungAbhängig vom jeweiligen Teil der BEG und von der Art der MaßnahmeEs gibt keinen einheitlichen Uw-/Ud-Wert für die gesamte BEG – die Anforderungen hängen vom jeweiligen Förderbereich und von der konkreten Maßnahme abZuschüsse und zinsgünstige Finanzierung
BEG EMBEG Einzelmaßnahmen – Teil der BEG für einzelne MaßnahmenFördert unter anderem den Austausch von Fenstern und Türen sowie DämmmaßnahmenEinhaltung der technischen Anforderungen der jeweiligen MaßnahmeFenster, Balkon- und Terrassentüren: Uw ≤ 0,95 W/(m²K)
Außentüren: Ud ≤ 1,3 W/(m²K)
Zuschuss für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen
iSFPIndividueller SanierungsfahrplanZeigt auf, wie und in welcher Reihenfolge ein Gebäude energetisch saniert werden kannMuss von einem entsprechend qualifizierten Energieberater erstellt werdenKeine eigenen Uw-/Ud-GrenzwerteMöglichkeit zur Erhöhung der förderfähigen Kosten sowie zur Inanspruchnahme des iSFP-Bonus bei Erfüllung der Voraussetzungen
KfW 261KfW-Kredit für eine umfassende energetische SanierungFinanziert die Sanierung eines Gebäudes auf einen bestimmten Effizienzhaus-StandardErreichen des erforderlichen energetischen StandardsKein einheitlicher Uw-/Ud-Wert – entscheidend ist das Erreichen des vorgesehenen Effizienzhaus-StandardsKredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit sowie die Möglichkeit eines Tilgungszuschusses
KfW 358/359Ergänzungskredit für Maßnahmen, für die bereits ein Zuschuss im Rahmen der BEG EM bewilligt wurdeErgänzt die Finanzierung eines Vorhabens, für das bereits ein Zuschuss im Rahmen der BEG EM durch BAFA oder KfW bewilligt wurdeZuvor erteilte Bewilligung beziehungsweise Zuschusszusage im Rahmen der BEG EMKeine eigenen Uw-/Ud-Werte – maßgeblich sind die Anforderungen der Förderung, auf der der Zuschuss basiertKredit bis zu 120.000 € je Wohneinheit zur ergänzenden Finanzierung des Vorhabens

Welches Förderprogramm passt zu meinem Vorhaben?

Wenn Sie noch unsicher sind, welches Förderprogramm am besten zu Ihrem Vorhaben passt, finden Sie hier eine kurze Übersicht:

Wenn Sie nur Fenster oder Türen austauschen möchten - prüfen Sie die BEG EM. Im Rahmen dieses Förderbereichs können Sie einen vom BAFA abgewickelten Zuschuss beantragen.

Wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung des gesamten Wohngebäudes planen - prüfen Sie das KfW-Programm 261, das einen Kredit mit der Möglichkeit eines Tilgungszuschusses bietet.

Wenn Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen für Fenster und Türen prüfen möchten - informieren Sie sich über die Regelungen des GModG, das zuvor als GEG bezeichnet wurde.

Wenn Ihnen bereits ein Zuschuss im Rahmen der BEG EM bewilligt wurde, Sie aber zusätzliche Finanzierung benötigen - prüfen Sie den KfW-Ergänzungskredit 358/359.

• Wenn Sie nicht wissen, mit welchen Maßnahmen Sie bei der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes beginnen sollten - kann die Erstellung eines iSFP sinnvoll sein, also eines individuellen Sanierungsfahrplans, der von einem entsprechend qualifizierten Energieexperten erstellt wird.

Zusammenfassung

Fördersysteme für energetische Sanierungen können auf den ersten Blick kompliziert wirken, doch jeder ihrer Bestandteile erfüllt eine bestimmte Funktion. Dabei ist zu beachten, dass die einzelnen Institutionen für unterschiedliche Förderbereiche zuständig sind und sich die verfügbaren Programme hinsichtlich Förderumfang, Finanzierungsform und möglicher Förderhöhe unterscheiden können.

Vor Beginn des Vorhabens sollten Sie daher den Umfang der geplanten Maßnahmen genau festlegen und die technischen Anforderungen an die vorgesehenen Arbeiten und eingesetzten Produkte prüfen. Beim Austausch von Fenstern und Türen ist insbesondere die Einhaltung der Anforderungen an den Wärmeschutz wichtig, die unter anderem anhand der Uw- und Ud-Werte beurteilt werden.

Wenn Sie den Austausch von Fenstern oder Türen planen, helfen Ihnen unsere Spezialisten dabei, Lösungen auszuwählen, die hinsichtlich ihrer technischen und wärmedämmenden Eigenschaften zu Ihrem Vorhaben passen. Dazu gehören auch die passenden Uw-Werte für Fenster und Ud-Werte für Außentüren. So können Sie die Fenster und Türen besser auf die Anforderungen des jeweiligen Gebäudes und den geplanten Umfang der Modernisierung abstimmen.

FAQ

Sind BAFA und KfW dasselbe Förderprogramm?

Nein, BAFA und KfW sind Institutionen, die unterschiedliche Bereiche des bundesweiten BEG-Fördersystems abwickeln. Das BAFA ist unter anderem für weitere Effizienzmaßnahmen im Rahmen der BEG EM zuständig, beispielsweise für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Die KfW ist unter anderem für die Förderung von Heizungsanlagen sowie für umfassende Gebäudesanierungen im Rahmen von BEG WG und BEG NWG zuständig.

Kann ein BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Kredit kombiniert werden?

Ja, nach Bewilligung eines entsprechenden BEG-EM-Zuschusses kann zusätzlich der KfW 358/359 - Ergänzungskredit beantragt werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Bei diesem Kredit handelt es sich nicht um einen zusätzlichen Zuschuss - er muss zurückgezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen GModG und BEG EM

Das GModG legt gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden fest, während die BEG EM ein System zur finanziellen Förderung von Sanierungsmaßnahmen ist. Daher können die Anforderungen der BEG EM strenger sein. Für ein Standardfenster sieht das GModG bei bestimmten Maßnahmen beispielsweise einen maximalen Uw-Wert von 1,3 W/(m²·K) vor, während die BEG EM für förderfähige Standardfenster grundsätzlich einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K) verlangt.

Kann die Förderung auch nur für einige Fenster beantragt werden?

Grundsätzlich verlangt die BEG EM nicht, dass alle Fenster eines Gebäudes gleichzeitig ausgetauscht werden. Auch eine einzelne Sanierungsmaßnahme kann gefördert werden, sofern sie die technischen und formalen Anforderungen des Förderprogramms erfüllt.

Ist ein iSFP beim Austausch von Fenstern verpflichtend?

Nein, ein iSFP ist für die Grundförderung beim Austausch von Fenstern nicht verpflichtend. Er kann jedoch die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten erhöhen und bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen die Inanspruchnahme des iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten ermöglichen.

Werden auch die Kosten für den Einbau von Fenstern und Türen gefördert?

Ja, im Rahmen der BEG EM können nicht nur die Kosten für den Kauf förderfähiger Fenster und Türen zu den förderfähigen Kosten zählen, sondern auch die Kosten für Arbeiten, die für die ordnungsgemäße Durchführung der geförderten Maßnahme erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem der fachgerechte Einbau sowie notwendige Begleitarbeiten, sofern sie unmittelbar mit dem Austausch der Fenster und Türen zusammenhängen und die Anforderungen des Förderprogramms erfüllen.